Familienrecht

Unsere Kanzlei ist eine Fachkanzlei für die Bearbeitung sämtlicher familienrechtlicher Mandate, die nicht nur das Ehescheidungsrecht mit den hiermit zusammenhängenden Problemen, sondern auch sonstige Streitigkeiten unter Familienangehörigen und ehemaligen Partnern, egal ob verheiratet oder nicht, betreffen.

Das Familienrecht besteht aus der Gesamtheit derjenigen Rechtsnormen, die das gesamte Recht der Ehe und Verwandtschaft untereinander und zu Dritten regelt. Es umfasst zudem das Recht der Adoption, Pflegschaft, Betreuung, Vormundschaft und Lebenspartnerschaft.

Es ist heutzutage unerlässlich, sich auf einen Fachbereich zu spezialisieren, um effiziente Vertretung und Beratung zu garantieren. Herr Rechtsanwalt Matthias Henner als Berufsbetreuer verfügt durch seine langjährige Tätigkeit im Fachbereich Familienrecht über die erforderliche Beratungs- und Vertretungskompetenz, die durch eine ständige, qualifizierte Fortbildung garantiert wird.