Hartmut Becker

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Wohnungseigentumsrecht
  • Gewerbe- und Wohnraummietrecht
  • privates Immobilienrecht (Erwerb und Veräußerung von Immobilien)
  • Erbrecht (Erbauseinandersetzungen, Testamentsgestaltung)
  • allgemeines Zivilrecht

Qualifikation

  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Rechtsanwalt seit 1982, Mitbegründer der Sozietät
  • Vorsitzender des gemeinsamen Vorprüfungsausschusses der Rechtsanwalts­kammern Freiburg, Karlsruhe und Tübingen für die Zulassung zur Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bis 31.12.2015
  • bis 2010 Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Immobilien- und Mietrecht im Freiburger Anwaltverein, bis 31.12.2016 im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Wohnungseigentum und Mietrecht im Deutschen Anwaltverein und im Freiburger Anwaltverein

Publikationen

  • Co-Autor des Beck’schen Formularbuchs Wohnungseigentumsrecht bis 2015
  • diverse Publikationen in Fachverlagen zum Wohnungseigentums- und Mietrecht

Focus-Ranking

  • gelistet 1994 und 1999 im Focus-Ranking „Die 500 besten Anwälte“, im Fokus-Spezial vom November/Dezember 2013 unter "Deutschlands TOP-Anwälte" und im Fokus-Spezial vom Oktober/November 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 sowie 2019 unter "Deutschlands TOP-Anwälte" in der Rechtsanwalts-Liste für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Vita

Jahrgang 1952, geboren in Biberach bei Heilbronn
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg
Verheiratet, eine erwachsene Tochter Hannah Kehrer